Umfang
Software wird für akademische Forschungsprojekte, individuelle Algorithmenentwicklung, Automatisierungstools, Datenverarbeitungspipelines und Projekte im Ideenstadium entwickelt, die von Standardprodukten nicht abgedeckt werden.
Von der Idee zum Produkt
Hat ein Projekt noch keine klare technische Definition, wird die Idee zunächst gemeinsam geklärt; die Entwicklung beginnt, sobald Umfang und technischer Ansatz festgelegt sind.
Vertraulichkeit
Ideen und Inhalte individueller Projekte werden nicht an Dritte weitergegeben; auf Wunsch wird vor Projektbeginn eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet.
Beispielhafte Projektbereiche
Akademisch / Forschung
Individuelle Software-/Algorithmenentwicklung für Abschlussarbeiten, Fachartikel oder Forschungsprojekte.
Automatisierungstools
Individuelle Skripte und Tools, die sich wiederholende Geschäftsprozesse automatisieren.
Datenverarbeitungspipelines
Systeme, die große Datenmengen sammeln, bereinigen und verarbeiten.
Hardwareintegration
Software, die mit Sensoren, Messgeräten oder individueller Hardware kommuniziert.
Geistiges Eigentum und Lieferbedingungen
Sofern zu Projektbeginn nicht schriftlich anders vereinbart, sind der Quellcode der entwickelten Software sowie die verwendeten technischen Methoden geistiges Eigentum von Asumona und gemäß dem türkischen Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke geschützt. Die Übergabe des Quellcodes in offener (unverschlüsselter) Form ist nicht im Standardumfang enthalten; dieser Wunsch muss zu Projektbeginn schriftlich festgehalten werden, die Preisgestaltung erfolgt entsprechend. Nach Projektabschluss gestellte Anfragen nach dem Quellcode werden nicht erfüllt.
Hosting und Domainregistrierung werden im Standardumfang von Asumona bereitgestellt; eine eigene Recherche oder ein eigener Erwerb von Hosting durch den Kunden ist nicht erforderlich. Server- und Panel-Zugangsdaten werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht an den Kunden weitergegeben. Wird eine Installation auf dem eigenen Hosting des Kunden gewünscht, wird der Quellcode verschlüsselt/geschützt übergeben, sofern zu Projektbeginn nicht schriftlich anders vereinbart.
Häufige Fragen
Wem gehört das geistige Eigentum an meinem Projekt?
Das geistige Eigentum der entwickelten Software gehört Ihnen; dies wird zu Projektbeginn schriftlich geklärt.
Kann nur ein Prototyp/eine Demo entwickelt werden?
Ja, die Entwicklung eines zunächst begrenzten Prototyps zur Ideentestung ist ebenfalls möglich.